Fit for UCITS IV?
Die gesetzlichen Anforderungen legen in nahezu allen Bereichen Ihrer Branche den Rahmen für Ihr Handeln und Ihre Organisation. Umso wichtiger ist es daher, sich für kommende Gesetzesinitiativen frühzeitig zu rüsten und entsprechend vorbereitet zu sein. Der nächste entscheidende Meilenstein wird in dieser Hinsicht UCITS IV darstellen. Die Umsetzung der EU-Investmentdirektive UCITS IV (Undertaking for collective Investments in Transferable Securities) in nationales Recht bis 2011 zielt dabei insbesondere auf Transparenz im Sinne von Anlegerschutz, Effizienzsteigerung und Wettbewerbsharmonisierung.Nicht eingeschlossen in das UCITS-IV-Paket sind dabei offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Letztere werden separat über den EU-Richtlinienvorschlag AIFM (Alternative Investment Funds Managers) geregelt bzw. harmonisiert. Für die Immobilienfonds ist geplant, eine EU-Regelung außerhalb des UCITS-Rahmens zu etablieren.
Aber was macht UCITS IV am Ende eigentlich aus, was wird sich ändern und woraus wird sich Handlungsbedarf für deutsche Marktteilnehmer ergeben? Lesen Sie am Seitenende, welche Änderungen die Einführung von UCITS IV mit sich bringt.
Zweifellos wird UCITS IV derzeit von vielen unterschätzt, legt aber aus unserer Sicht den Grundstein für eine völlige Neuordnung des europäischen Fondsmarktes an deren Ende womöglich europaweit agierende Fondsfabriken stehen werden.
Während die Player der beiden großen „Profiteure“ vergangener europäischer Investmentfonds-Harmonisierungen Luxemburg und Irland sich bereits intensiv mit UCITS IV Vorarbeiten beschäftigen, wartet der deutsche Markt erneut und zu lange auf den Gesetzgeber.
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Wichtige Änderungen durch UCITS IV:
Key Investor Information
Eine praxisnahe "Key Investor Information" (KII) wird
den vereinfachten Prospekt ersetzen. Im Gegensatz zu dem vereinfachten
Prospekt soll nun die Key Investor Information für alle Fondskategorien
und in allen EU-Ländern einen standardisierten und damit vergleichbaren Kurzüberblick
liefern, der maximal zwei DIN-A4-Seiten umfasst. Das erleichtert einen
raschen Überblick und gewährleistet aus Anlegersicht eine bessere und grenzüberschreitende Vergleichbarkeit und macht deren Angebot
damit wesentlich transparenter.
Effizienzüberlegungen für die Fondsindustrie
Ein wesentlicher Punkt sind zudem Effizienzüberlegungen
für die Fondsindustrie. In diesem Kontext wird es künftig wesentlich
einfacher sein, auch länderübergreifende Fonds-Mergers durchzuführen.
Darüber hinaus werden Master-Feeder-Konstruktionen ermöglicht, die dann
auch über die Landesgrenzen hinweg Vermögen zusammenfassen können.
Durch größere Asset Pools soll demzufolge das Asset Management kosteneffizienterwerden, indem durch die Konsolidierung der Asset-Pools Skaleneffekte erzeugt werden können, die letztendlich auch den Anlegern zugute kommen.
Einheitlicher Fondspass
Ferner sieht UCITS IV einen einheitlichen Fondspass
vor, der von der Heimataufsichtsbehörde ausgestellt wird und die
Konformität eines Fonds mit der UCITS-Richtlinie bescheinigt.
Unverzüglich nach Ausstellung des Fondspasses wird dann der Vertrieb in
allen EU-Ländern möglich sein (d.h. Wegfall der bisherigen 2-monatigen
Wartefrist nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde im Vertriebsland).
Diese schnellere Zulassung von Fondsprodukten erleichtert der Branche künftig den Wettbewerb mit Konkurrenzprodukten, beispielsweise aus dem Zertifikate- oder Versicherungsbereich.
EU-Pass für Verwaltungsgesellschaften
Darüber hinaus ermöglicht der geplante EU-Pass für Verwaltungsgesellschaften
durch UCITS IV den Kapitalanlagegesellschaften die Möglichkeit, zu
einer europaweiten Tätigkeit, damit beispielsweise eine deutsche KAG
einen in Luxembourg domizilierten Fonds auflegen kann, ohne dort eine
Tochtergesellschaft gründen bzw. unterhalten zu müssen.

